Rating kleinerer und mittelständischer Unternehmen: Keine Bewertung „light“

150 150 Hans-Hermann Schlüter | Steuerberater

Bei der Abschlussprüfung und beim Rating kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Prüfung darf nicht „light“ erfolgen. Stattdessen muss die Prüfung bzw. die Bonitätsbewertung auf die Möglichkeiten und die Komplexität des Prüfungsobjekts ausgerichtet sein.

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